Geflügelpest - Informationen

Aktuell:

Aufhebung der Tierseuchenallgemeinverfügungen zur Bekämpfung der Geflügelpest

Folgende Tierseuchenallgemeinverfügungen werden aufgehoben:

-       - Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der Geflügelpest vom 09.02.2026,

-       - Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der Geflügelpest vom 12.03.2026 zur 1. Änderung der TS-Allgemeinverfügung vom 09.02.2026. 

Die Aufhebung tritt am 17.03.2026 in Kraft.


Begründung

Im Landkreis Ostprignitz-Ruppin, in der Gemeinde Heiligengrabe, ist am 07.02.2026 in einem Geflügelbestand der Ausbruch der Geflügelpest amtlich festgestellt worden. Die einzurichtenden Sperrzonen erstreckten sich über die Kreisgrenze in den Landkreis Prignitz.

Nachdem keine weiteren Seuchenausbrüche festgestellt wurden und nach Ablauf der rechtlich vorgegebenen Frist gilt der Ausbruch der Geflügelpest als erloschen.

 

Rechtsvorschriften in der jeweils geltenden Fassung

- Verordnung (EU) 2016/429 zu Tierseuchen und zur Änderung und Aufhebung einiger
Rechtsakte im Bereich der Tiergesundheit

- Durchführungsverordnung (EU) 2018/1882 über die Anwendung bestimmter Bestimmungen
zur Seuchenprävention und -bekämpfung auf Kategorien gelisteter Seuchen und zur
Erstellung einer Liste von Arten und Artengruppen, die ein erhebliches Risiko für die Ausbreitung dieser gelisteten Seuchen darstellen.

- Delegierte Verordnung (EU) 2020/687 der Kommission zur Ergänzung der Verordnung (EU)             2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich Vorschriften für die
Prävention und Bekämpfung bestimmter gelisteter Seuchen.

-Delegierte Verordnung (EU) 2020/689 der Kommission zur Ergänzung der Verordnung (EU)                       2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich Vorschriften betreffend Überwachung, Tilgungsprogramme und den Status „seuchenfrei“ für bestimmte gelistete und neu auftretende Seuchen 

-Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (Geflügelpest-Verordnung-GeflPestSchV)

-Verordnung zum Schutz gegen die Verschleppung von Tierseuchen im Viehverkehr              (Viehverkehrsverordnung - ViehVerkV)

-Tiergesundheitsgesetz (TierGesG)

-Gesetz zur Ausführung des Tiergesundheitsgesetzes (AGTierGesG)

-Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)

-Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)

-Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Brandenburg (VwVfGBbg) Rechtsvorschriften

  

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Tierseuchenallgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Landkreis Prignitz, Der Landrat, Berliner Straße 49, 19348 Perleberg erhoben werden.

im Auftrag

gez. Dr. Birgit Burchardt

Stellvertretende Amtstierärztin


Hinweise

Anzeigen über Krankheitserscheinungen bei Geflügel oder anderen Vögeln sind zu richten an:

E-Mail:          veterinaeramt@lkprignitz.de

Telefon:        (03876) 713-402, -413, -419, 440

Fax:               (03876) 713 412

Erscheinungen bei Geflügel oder in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln anderer Arten, die den Ausbruch der Geflügelpest befürchten lassen, sind unter anderem:

• Störungen des Allgemeinbefindens

• Rückgang der Legeleistung bzw. der Gewichtszunahme

• Erhöhte Verluste

• Durchfallerkrankungen

• Atemnot, Blaufärbung der Kopfanhänge

• Niesen, Augenausfluss

• Zentralnervöse Symptome wie abnorme Kopfhaltung, Kopfschlenkern, Zittern, unkoordinierter Gang

 

Merkblätter

Grafik zum Schutz von Nutzgeflügel/ Friedrich-Löffler-Institutzoom

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Berliner Str. 49 -  19348 Perleberg -  Telefon: 03876 - 713-0  -   Fax: 03876 - 713-214
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