Folgende Tierseuchenallgemeinverfügungen werden aufgehoben:
- - Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der Geflügelpest vom 09.02.2026,
- - Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der Geflügelpest
vom 12.03.2026 zur 1. Änderung der TS-Allgemeinverfügung vom 09.02.2026.
Die Aufhebung tritt am 17.03.2026 in Kraft.
Begründung
Im Landkreis Ostprignitz-Ruppin, in der Gemeinde Heiligengrabe, ist am 07.02.2026 in einem Geflügelbestand der Ausbruch der Geflügelpest amtlich festgestellt worden. Die einzurichtenden Sperrzonen erstreckten sich über die Kreisgrenze in den Landkreis Prignitz.
Nachdem keine weiteren Seuchenausbrüche festgestellt wurden und nach Ablauf der rechtlich vorgegebenen Frist gilt der Ausbruch der Geflügelpest als erloschen.
Rechtsvorschriften in der jeweils geltenden Fassung
- Verordnung
(EU) 2016/429 zu Tierseuchen und zur Änderung und Aufhebung einiger
Rechtsakte im Bereich der
Tiergesundheit
- Durchführungsverordnung
(EU) 2018/1882 über die Anwendung bestimmter Bestimmungen
zur Seuchenprävention und
-bekämpfung auf Kategorien gelisteter Seuchen und zur
Erstellung einer Liste von Arten
und Artengruppen, die ein erhebliches Risiko für die Ausbreitung dieser gelisteten
Seuchen darstellen.
- Delegierte
Verordnung (EU) 2020/687 der Kommission zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen
Parlaments und des Rates hinsichtlich Vorschriften für die
Prävention und Bekämpfung
bestimmter gelisteter Seuchen.
-Delegierte Verordnung (EU) 2020/689 der Kommission zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich Vorschriften betreffend Überwachung, Tilgungsprogramme und den Status „seuchenfrei“ für bestimmte gelistete und neu auftretende Seuchen
-Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (Geflügelpest-Verordnung-GeflPestSchV)
-Verordnung zum Schutz gegen die Verschleppung von Tierseuchen im Viehverkehr (Viehverkehrsverordnung - ViehVerkV)
-Tiergesundheitsgesetz (TierGesG)
-Gesetz zur Ausführung des Tiergesundheitsgesetzes (AGTierGesG)
-Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)
-Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
-Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Brandenburg (VwVfGBbg) Rechtsvorschriften
Gegen diese Tierseuchenallgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Landkreis Prignitz, Der Landrat, Berliner Straße 49, 19348 Perleberg erhoben werden.
im Auftrag
gez. Dr. Birgit Burchardt
Stellvertretende Amtstierärztin
Anzeigen über Krankheitserscheinungen bei Geflügel oder
anderen Vögeln sind zu richten an:
E-Mail: veterinaeramt@lkprignitz.de
Telefon: (03876) 713-402, -413, -419, 440
Fax: (03876) 713 412
Erscheinungen bei Geflügel oder in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln anderer Arten, die den Ausbruch der Geflügelpest befürchten lassen, sind unter anderem:
• Störungen des Allgemeinbefindens
• Rückgang der Legeleistung bzw. der Gewichtszunahme
• Erhöhte Verluste
• Durchfallerkrankungen
• Atemnot, Blaufärbung der Kopfanhänge
• Niesen, Augenausfluss
• Zentralnervöse Symptome wie abnorme Kopfhaltung, Kopfschlenkern, Zittern, unkoordinierter Gang
Keine Geflügelpest mehr in Heiligengrabe -
Aufhebung der Schutzzone und Eingliederung in die Überwachungszone
Im Zusammenhang mit dem Auftreten der Geflügelpest im Landkreis Ostprignitz-Ruppin hat auch der Landkreis Prignitz am 9. Februar 2026 eine Tierseuchenallgemeinverfügung erlassen, die am Dienstag, 10. Februar 2026, in Kraft tritt. Grund: Die Schutz- und Überwachungszone um den betroffenen Betrieb reicht in den Landkreis Prignitz hinein. Für die Halter innerhalb der Zonen wird unter anderem wieder die Aufstallung ihrer Vögel angeordnet.
© Landkreis Prignitz
