Hinweis:
Gesendete Formulare entbinden nicht von der Beibringung der unterschriebenen Originale!
Hier können Sie Ihren Antrag online stellen.
Das Brandenburgische Ausbildungsförderungsgesetz unterstützt
Schülerinnen und Schüler, einen zur allgemeinen Hochschulreife oder der
Fachhochschulreife führenden Bildungsgang erfolgreich abzuschließen, wenn sie
nicht über ausreichende finanzielle Mittel für ihre Ausbildung verfügen. Antragsberechtigt ist,
wer einen
·
Bildungsgang in der gymnasialen Oberstufe oder
·
einen
zweijährigen Bildungsgang zum Erwerb der Fachhochschulreife in
Vollzeitform
an einer Schule in öffentlicher oder freier Trägerschaft besucht und finanziell bedürftig ist und im Bundesland Brandenburg wohnt.
Das Brandenburgische
Ausbildungsförderungsgesetz bietet die Möglichkeit, eine Förderung in Höhe
von 125 € in Anspruch zu nehmen.
Der Antrag sollte zeitnah
zum Ausbildungsbeginn gestellt werden; rückwirkend wird nur ab dem Monat der
Antragstellung gezahlt.
Bitte entnehmen Sie weitere Informationen
dem Flyer oder wenden Sie sich direkt an unser Amt für
Ausbildungsförderung.
Eltern ohne Einkommen:
aktueller Nachweis über Sozialleistungsbezug, z. B. Wohngeld,
Kinderzuschlag, Bürgergeld, Grundsicherung sowie Leistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz
Eltern mit Einkommen:
Einkommensnachweise
aus dem vorletzten Kalenderjahr
© Landkreis Prignitz
